Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfevereine sind seit 1964 als Selbsthilfevereine zugelassen und bieten Arbeitnehmern eine im Vergleich zu den Kosten eines Steuerberaters vergünstigte Lohnsteuerberatung an. Die meisten Lohnsteuerhilfevereine staffeln ihre Beitragssätze nach dem Einkommen oder nach anderen sozialen Kriterien. Sie dürfen Steuerpflichtigen mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit unterstützen, nicht aber Bezieher von Einkommen aus selbständiger Arbeit. Diese Einschränkung gilt auch bei freiberuflich erworbenen Nebenverdiensten von Arbeitnehmern. Einkünfte aus Kapitalvermögen und anderen Einkommensarten lassen die Unterstützung durch den Lohnsteuerhilfeverein zu, sofern diese eine festgelegte Höchstgrenze (im Jahr 2013 13000 Euro bei Einzelpersonen und 26000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren) nicht überschreiten. Die Aufsichtsbehörde überwacht die Qualifikation der Geschäftsstellenleiter der Lohnsteuerhilfevereine.

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