Lohnsteuergrenze

Als Lohnsteuergrenze gilt das Bruttoeinkommen, bis zu dessen Höhe keine Lohnsteuer abgezogen wird. Auch Einkommen unterhalb der Lohnsteuergrenze unterliegt dem Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Lohnsteuergrenze setzt sich aus dem Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums und den generellen Freibeträgen wie dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, einem Pauschalbetrag für Sonderausgaben und einer Vorsorgepauschale zusammen. Je nach Steuerklasse erhöht sich die Lohnsteuergrenze zusätzlich um Beträge für verheiratete Steuerzahler und für Kinder. Bei Alleinerziehenden erhöht sich die Lohnsteuergrenze ebenfalls um einen Entlastungsbetrag. Die Lohnsteuergrenze bezieht sich jeweils auf das Jahreseinkommen. Das tatsächlich nicht der Lohnsteuer unterworfene Arbeitseinkommen ist höher als die Lohnsteuergrenze, da das Finanzamt im Lohnsteuerjahresausgleich weitere Ausgaben steuermindernd berücksichtigt.

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