Lohnsteuerfreibetrag

Lohnsteuerfreibeträge werden auf Antrag des Steuerzahlers den Lohnsteuermerkmalen hinzugefügt. Hierbei handelt es sich um Freibeträge für höhere als die durchschnittlichen Werbungskosten, für Sonderausgaben über sechsunddreißig Euro im Jahr, für außergewöhnliche Belastungen und teilweise für sicher zu erwartende Negativeinkünfte. Der Freibetrag für Schwerbehinderte soll von Amts wegen eingetragen werden, tatsächlich unterbleibt die entsprechende Meldung häufig. Der Lohnsteuerfreibetrag führt dazu, dass der Arbeitnehmer ein höheres Nettogehalt erhält. Bei einer Nichteintragung von Lohnsteuerfreibeträgen erstattet das Finanzamt die zu viel bezahlte Lohnsteuer nach dem Stellen des Jahresausgleichs. Der Eintrag eines Lohnsteuerfreibetrags führt dazu, dass der Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.

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