Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte enthielt alle für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer maßgeblichen Daten und musste beim Arbeitgeber hinterlegt werden. Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wurde die Lohnsteuerkarte beim Finanzamt eingereicht. Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten waren die Einwohnermeldeämter zuständig. Wenn der Arbeitnehmer mehr als eine Arbeitsstelle bekleidete, konnte er zusätzliche Lohnsteuerkarten ausstellen lassen. Die Lohnsteuerkarte ist heute durch die sogenannte elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt, bei welcher es sich um die Hinterlegung der für die Steuerberechnung relevanten Daten beim Finanzamt handelt. Während Änderungen wie der Eintritt in oder der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft früher von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurden, sind diese Daten jetzt dem Finanzamt mitzuteilen.

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