Lohnsteuermerkmale

Die elektronischen Lohnsteuermerkmale ersetzen die früheren Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, ihre offizielle Bezeichnung lautet Lohnsteuerabzugsmerkmale. Abgekürzt werden sie als ELStAM. Anhand der elektronischen Lohnsteuermerkmale zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Bruttoarbeitsentgelt ab und überweist die entsprechenden Beträge an das Finanzamt. Änderungen der Lohnsteuermerkmale verschickt das Finanzamt einmal monatlich an die Arbeitgeber. Wenn sich Lohnsteuermerkmale ändern wie beim Eintritt in eine oder Austritt aus einer Religionsgemeinschaft mit dem Recht zum Kirchensteuereinzug beziehungsweise nach einer Hochzeit oder Geburt, veranlasst der betroffene Arbeitnehmer die Abänderung der Merkmale beim Finanzamt. Bei nicht rechtzeitig eingereichten Änderungen der Lohnsteuermerkmale erfolgt eine Korrektur im Lohnsteuerjahresausgleich.

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