Lohnsteuernachzahlung

Eine Lohnsteuernachzahlung ist erforderlich, wenn die während des Jahres bezahlte Lohnsteuer geringer als die gesamte Lohnsteuerschuld war. Am häufigsten fällt eine Lohnsteuernachzahlung an, wenn bei Ehepaaren mit steuerlicher Zusammenveranlagung beide Partner arbeiten. Aber auch Lohnersatzleistungen können zu einer Lohnsteuernachzahlung führen. Diese sind zwar an sich nicht steuerpflichtig, unterliegen jedoch dem steuerlichen Progressionsvorbehalt. Die Steuernachzahlung auf Grund selbstständig oder freiberuflich erworbener Nebeneinkünfte wird umgangssprachlich ebenfalls als Lohnsteuernachzahlung bezeichnet, richtiger ist ihre Benennung als Einkommensteuernachzahlung. Eine besondere Form der Lohnsteuernachzahlung ergibt sich, wenn durch Kontrollen eine illegale und nicht versteuerte Beschäftigung aufgedeckt wird.

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