Lohnsteuerpflicht

Die Lohnsteuerpflicht besteht grundsätzlich bei allen nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Annahme, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Lohnsteuerpflicht bestünde, ist nur teilweise korrekt. In diesem Fall ist zwar der Arbeitnehmer nicht zur Bezahlung der Lohnsteuer verpflichtet, sein Arbeitgeber führt jedoch eine pauschale Versteuerung durch. Neben dem ausgezahlten Arbeitseinkommen unterliegen auch geldwerte Vorteile grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht, wobei je nach Art und Umfang der Zuwendung besondere Freibeträge und Sonderbestimmungen gelten. In Deutschland bezieht sich die Lohnsteuerpflicht auf das Welteinkommen der unbeschränkt steuerpflichtigen Einwohner, für das von Steuerausländern (dieser Begriff bezieht sich nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Wohnsitz) in Deutschland erzielte Einkommen gelten Sonderregeln.

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