Lohnsteuerquote

In der Volkswirtschaft bezeichnet die Lohnsteuerquote den Anteil der Lohnsteuereinnahmen an der gesamten Einkommensteuer oder an den gesamten Staatseinnahmen. In beiden Fälle ist zwischen der Lohnsteuer und dem Anteil anderer Steuerarten an der Einkommensteuer zu unterscheiden. Eine hohe volkswirtschaftliche Lohnsteuerquote besagt, dass in der entsprechenden Volkswirtschaft das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit höher als das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und anderen Einkommensteuerarten ausfällt. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet die Lohnsteuerquote als Teil der Abgabenquote den Anteil der Lohnsteuer am Einkommen. Hinsichtlich der Gemeindefinanzierung bezeichnet die Lohnsteuerquote den von der Einwohnerzahl abhängigen Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils der Einkommensteuereinnahmen. Universitätsstädte motivieren Studierende zur Anmeldung des Erstwohnsitzes auf dem Gemeindegebiet, da sie dadurch ihre Lohnsteuerquote (richtiger ist der Begriff Einkommensteuerquote) erhöhen.

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