Lohnsteuerrechner

Ein Lohnsteuerrechner berechnet von einem Bruttogehalt die Abzüge und somit das tatsächlich ausgezahlte Nettogehalt, wobei er neben der eigentlichen Lohnsteuer auch die vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialabgaben berücksichtigt. Die für die Berechnung erforderlichen Mindestangaben sind somit die Steuerklasse und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, für die Werbungskosten nehmen die meisten Steuerrechner die gesetzlichen Pauschalen an, zumal höhere Werbungskosten üblicherweise erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich erstattet werden. Die Berücksichtigung zusätzlicher Pauschalfreibeträge wie für Schwerbehinderte ist bei einem Teil der Lohnsteuerrechner möglich, aber nur sinnvoll, wenn diese auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind; in anderen Fällen erfolgt eine nachträgliche Erstattung über den Lohnsteuerjahresausgleich.

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