Mietvorvertrag

Ein Mietvorvertrag wird üblicherweise vereinbart, wenn der Abschluss eines endgültigen Mietvertrages noch nicht möglich ist; der häufigste Grund ist der Bezug eines Neubaus, dessen Fertigstellungstermin noch nicht sicher abgesehen werden kann. Inhalt des Mietvorvertrages ist die verbindliche Vereinbarung des künftigen Vermieters mit dem künftigen Mieter, einen Mietvertrag eingehen zu wollen, so dass der Rücktritt von einem Mietvorvertrag nur aus einem wichtigen Grund möglich ist. Der Mieter sollte bei einem Mietvorvertrag darauf achten, dass ein spätester Einzugstermin angegeben ist, dessen Nichteinhaltung zu den wichtigen Gründen für eine spätere Aufhebung des Vorvertrages zählt. Der Mietvorvertrag bedarf nicht der Schriftform, diese ist aus Beweisgründen jedoch zu empfehlen.

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