Mietwagen

Als Mietwagen werden sowohl Leihwagen als auch für eine besondere Form der Fahrgastbeförderung verwendete Kraftwagen bezeichnet. Die rechtliche Differenzierung erfolgt durch die Verwendung der vollständigen Begriffe "Mietwagen ohne Fahrer" und "Mietwagen mit Fahrer". Ein wesentlicher Unterschied zu Taxen besteht darin, dass Fahraufträge bei Mietwagen mit Fahrern nur in der Geschäftsstelle oder in der Wohnung des Betriebsinhabers angenommen werden dürfen. Die Taxen zustehenden Privilegien wie die Erlaubnis zur Benutzung der Busspur in vielen Städten gelten für die Fahrer eines Mietwagens nicht, da diese Transportform formal nicht dem öffentlichen Personennahverkehr zugerechnet wird. Der Tarif des Mietwagens mit Fahrer liegt jedoch zumeist deutlich unterhalb des Taxitarifs.

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