Mietwohnungen sind alle von Mietern bewohnten Wohnungen. Im üblichen Sprachgebrauch fallen hierunter nur mit regulären Mietverträgen genutzte Wohnräume, während Ferienwohnungen auch bei Verträgen zur Langzeitmiete nicht zu den eigentlichen Mietwohnungen gerechnet werden. Von Wohnungsbaugenossenschaften vermietete Wohnungen gelten hingegen üblicherweise als Mietwohnungen, auch wenn der Bewohner dank seiner Mitgliedschaft in der Genossenschaft zugleich die Position eines Miteigentümers innehat. Nicht selbst genutzte Eigentumswohnungen können durch den Besitzer vermietet und somit wie Mietwohnungen verwendet werden. Die Wohnansprüche haben sich verändert, da immer mehr 1-Raum Mietwohnungen und weniger Wohnungen für Großfamilien oder große Wohngemeinschaften nachgefragt werden.