Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist eine Übereinkunft über die zeitweise Überlassung einer Sache, wobei der Vermieter weiterhin Eigentümer bleibt. Eine zeitweise Überlassung bedeutet nicht, dass die Nutzungsdauer im Mietvertrag definiert wird, besonders bei Wohnungen gilt sie in der Regel als bis zur Kündigung vereinbart. In der Umgangssprache werden überwiegend Immobilienmietverträge als Mietvertrag bezeichnet, tatsächlich sind aber auch Verträge über das Entleihen eines Autos oder eines Fahrrades Mietverträge; ebenso kann ein Mietvertrag nur eine teilweise Nutzung wie die einer Hauswand zum Anbringen eines Werbeplakates umfassen. Der Mieter ist bei einem Mietvertrag verpflichtet, die vereinbarte Mietzahlung zu leisten und pfleglich mit der Mietsache umzugehen.

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