Nettodarlehen

Das Nettodarlehen umfasst die tatsächlich zur Auszahlung kommende Kreditsumme. Von der Bruttokreditsumme haben viele Geldinstitute bis zu einem diese untersagenden höchstrichterlichen Urteil ein Bearbeitungsentgelt abgezogen. Da Kreditnehmer weiterhin die Kosten für eine möglicherweise abgeschlossene Kreditausfallversicherung tragen müssen und diese über den Kreditgeber abschließen können, weicht das Nettodarlehen auch nach dem Gerichtsurteil in einigen Fällen vom Bruttokreditbetrag ab. Des Weiteren ist eine Vermittlungsprovision zu entrichten, sofern das Darlehen tatsächlich über einen Kreditvermittler abgewickelt wurde. Wenn sich der Kreditnehmer gegen den Abschluss einer Kreditausfallversicherung entscheidet und zudem den Kredit direkt bei der Bank aufnimmt, entspricht das Nettodarlehen nach dem Wegfall der Bearbeitungskosten der Bruttokreditsumme.

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