Nettodividende

Die Nettodividende bezeichnet die tatsächlich ausgezahlte Dividende einer Aktie. Für die Berechnung der Nettodividende ist von der ausgewiesenen Bruttodividende die steuerliche Belastung abzuziehen. Diese besteht aus der Quellensteuer in Höhe von fünfundzwanzig Prozent sowie dem Solidaritätszuschlag und eventuell der Kirchensteuer. Personen mit geringem Einkommen können im Rahmen der Steuererklärung oder durch Beantragung von Freibeträgen die Abgeltungssteuer ganz oder teilweise zurückerhalten. Sonderregeln hinsichtlich der Abgeltungssteuern gelten auch, wenn die Dividende statt aus dem operativen Geschäftsergebnis den vorhandenen Einlagen entnommen wird; in diesem Fall fällt eine steuerliche Belastung erst bei einem eventuellen Verkauf der Anteile an, so dass die Nettodividende zunächst der Bruttodividende entspricht.

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