Nettoeinkommen

Das Nettoeinkommen bezeichnet bei Arbeitnehmern das Gehalt oder den Lohn nach dem Abzug der Anteile Beschäftigten an die Sozialversicherung und dem Steuerabzug. Bei Selbständigen und Freiberuflern werden die Steuern erst nachträglich oder in Form einer Vorauszahlung berechnet, so dass sie ihren Nettolohn erst zum Jahresende exakt ermitteln können. Die Festlegung des Nettoeinkommens von Selbständigen wird zudem dadurch erschwert, dass für die Anrechnung der von ihnen zu leistenden freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung kein einheitliches Verfahren gilt. Lohn- und Gehaltsempfänger werten häufig den Auszahlungsbetrag der monatlichen Entgeltabrechnung als Nettoeinkommen. Die Gleichsetzung von Nettoentgelt und Überweisungsbetrag trifft nicht vollständig zu, da auch der für die betriebliche Altersversorgung abgezogene Betrag eigentlich zum Nettoentgelt zählt.

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