Das Nettoentgelt bei Arbeitsverträgen berechnet sich offiziell aus dem Bruttoarbeitsentgelt abzüglich der Lohnsteuer einschließlich der damit verbundenen Folgesteuern (Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) sowie der Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen. In der Wahrnehmung der meisten Arbeitnehmer entspricht ihr Nettoentgelt dem Auszahlungsbetrag. Die Differenz zwischen beiden Beträgen ergibt sich am häufigsten durch die eigenen Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge. Bei einer geringfügigen Beschäftigung entspricht das Bruttoentgelt weitgehend dem Nettoentgelt, da lediglich Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden, sofern der Beschäftigte sich nicht aktiv gegen die Rentenversicherungspflicht entschieden hat. Bei einer Honorarzahlung entspricht das Nettoentgelt dem Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer.