Nettoerlös

Als Nettoerlös wird in der Wirtschaftsrechnung der Umsatz bezeichnet, welcher um mögliche Erlösschmälerungen reduziert wurde. Bei derartigen Erlösschmälerungen kann es sich sowohl um Rabatte als auch um Warenrücksendungen und Stornierungen handeln. Rabatte lassen sich nicht immer direkt vom Umsatz abziehen, da sie vielfach als Mengenrabatte bei hohen Umsätzen während des Jahres gewährt werden. Des Weiteren führt der Skonto zu einer Erlösschmälerung, bei diesem handelt es sich um einen Preisnachlass als Ausgleich für eine vorzeitige Zahlung. Üblich ist die Berechnung des Nettoerlöses anhand der Nettopreise, da es sich bei der Umsatzsteuer um einen durchlaufenden Posten für das Unternehmen handelt.

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