Öffentlicher Auftrag

Öffentliche Aufträge sind alle Aufträge, welche durch den Bund, die Länder, Gemeinden oder ihre Einrichtungen vergeben werden. Europaweit tragen öffentliche Aufträge mit mindestens zehn Prozent zum Bruttosozialprodukt bei. Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten gesetzliche Vorschriften, welche sowohl der Gleichberechtigung der Marktteilnehmer als auch der Einsparung öffentlicher Gelder dienen. Insbesondere müssen öffentliche Aufträge mit wenigen Ausnahmen ausgeschrieben werden. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kommt jedoch nicht immer das billigste Angebot zum Zuge, da auch unterschiedliche Qualitäten und bisherige Erfahrungen mit Auftraggebern berücksichtigt werden dürfen. Öffentliche Auftraggeber dürfen Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen, wenn diese soziale Mindeststandards nicht erfüllen.

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