Ein öffentlicher Kredit ist jedes Darlehen, welches durch den Staat, ein Bundesland oder eine Gebietskörperschaft vergeben oder aufgenommen wird. Die Vergabe öffentlicher Kredite ist für Zwecke wie den Wohnungsbau oder die Wirtschaftsförderung möglich, während die Aufnahme von Krediten durch die öffentliche Hand einen wesentlichen Teil der Finanzierung der jeweiligen Haushalte bildet. Öffentliche Kredite gelten als sehr sicher, da die entsprechenden Kreditnehmer vor einer Insolvenz durch das Recht geschützt werden. Neben direkten Bankkrediten gehören zu den passiven öffentlichen Kredite auch Schuldverschreibungen wie Bundesschatzbriefe. Das Grundgesetz erlaubt die Aufnahme öffentlicher Kredite, es schränkt das Kreditvolumen für staatliche Kredite jedoch ein.