Öffentliche Darlehen sind durch den Bund, Länder, Gemeinden oder deren Einrichtungen vergebene Gelder, welche zurückgezahlt werden müssen. Typischerweise zeichnen sich öffentliche Darlehen durch günstige Kreditzinsen und lange Laufzeiten aus. Die Vergabe eines Großteiles der öffentlichen Darlehen erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese vergibt öffentliche Darlehen an Unternehmen und Privatpersonen, sofern diese die für eine Kreditvergabe geltenden Standards einhalten. Öffentliche Darlehen dienen häufig der Durchsetzung politischer Ziele, so vergibt die KfW die meisten Kredite für Maßnahmen zur Energieeinsparung. Auch die an Empfänger des Arbeitslosengeldes II ausgezahlten Kredite für notwendige Anschaffungen sind öffentliche Darlehen.