Offene Gewinnrücklagen

Offene Gewinnrücklage sind Rücklagen, welche aus dem Gewinn eines Unternehmens gebildet wurden und in der Bilanz auf besonderen Rücklagenkonten verbucht werden. Gewinnrücklagen sind aus dem bereits versteuerten Unternehmensgewinn zu bilden, ihre Bildung ist bei Kapitalgesellschaften gesetzlich geregelt. Bei Gewinnrücklagen handelt es sich um eine Ergebnisverwendung, somit darf ihre Bildung erst nach dem Erstellen der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen. Des Weiteren kann die Satzung einer Kapitalgesellschaft die Bildung von Gewinnrücklagen vorschreiben. Gesetzlich oder durch die jeweilige Satzung verbindlich vorgeschriebene Gewinnrücklagen sind in der Bilanz getrennt von freiwilligen Rücklagen auszuweisen, welche überwiegend durch den Beschluss zur Nichtausschüttung eines erzielten Gewinns entstehen.

^