Offene Erwerbsgesellschaft

Die OEG war eine ausschließlich in Österreich geltende Rechtsform und wurde im Jahr 2007 durch die OG oder KG abgelöst. Mindestens ein Partner der OEG haftete mit seinem vollständigen Privatvermögen, der Name des verantwortlichen Mitgliedes musste im Firmennamen einer OEG erkennbar sein. Anstelle des kennzeichnenden Firmenzusatzes OEG durfte die Gesellschaft auch die Ergänzung “& Partner“ tragen. Haftungsrechtlich unterschied das österreichische Gewerberecht bei der OEG zwischen Komplementären, welche mit ihrem persönlichen Vermögen hafteten, und Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt war. Die OEG wurde per Gesetz den Minderkaufleuten zugerechnet. Die Steuerpflicht einer OEG in Österreich bezog sich auf den einzelnen Anteilseigner und nicht auf die Gesellschaft als solche.

^