Offenbarungseid

Der Offenbarungseid ist eine seit 1970 nur noch umgangssprachliche Bezeichnung für eine Eidesstattliche Versicherung, welche hinsichtlich der Vermögensverhältnisse eines Schuldners abgegeben wird. Der Inhalt des Offenbarungseides besteht in der Offenlegung des gesamten Vermögens eines Schuldners, zudem erklärt er sich üblicherweise bereit, Verbesserungen seiner wirtschaftlichen Lage anzuzeigen. Die Forderung nach der Abgabe des Offenbarungseides erfolgt im Regelfall nach einem mangels pfändbarer Gegenstände oder Geldes fruchtlosen Pfändungsversuch. Die Abgabe eines Offenbarungseides kann durch einen Haftbefehl erzwungen werden, dessen Vollstreckung nicht erfolgt, wenn der Schuldner die geforderte Eidesstattliche Versicherung abgibt.

^