Obligationär

Obligationär ist ein heute nur noch selten verwendetes Wort für einen Anleger, welcher im Besitz von Obligationen und Schuldverschreibungen ist. Der Obligationär leiht einer Kommune, dem Staat oder einem Unternehmen befristet Geld und erhält im Gegenzug eine regelmäßige Verzinsung ausgezahlt. Der Begriff Obligationär ist analog zu der Bezeichnung eines Aktienbesitzers als Aktionär gebildet. Der Unterschied zwischen Aktionären und Obligationären besteht darin, dass erster ein Kursrisiko tragen und über in Unternehmensfragen miteintscheiden dürfen, während letztere über eine risikoarme festverzinsliche Anlage ohne Mitspracherecht verfügen. Im Englischen ist der Begriff Bondholder für den Obligationär ebenso verbreitet wie der Begriff Shareholder für einen Aktionär.

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