Ordnungsstrafe

Ordnungsstrafen werden für ein ungebührliches Verhalten von Angeklagten, Zeugen und Zuschauern im Gerichtssaal sowie für das unerlaubte Nichterscheinen vor Gericht ausgesprochen. Sie werden bei Nichtzahlung in der Form der Ordnungshaft vollstreckt. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit sieht auch die Sportgerichtsbarkeit die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsstrafen vor. Viele Sportverbände legen den Begriff weiter als die übliche Rechtsprechung aus und zählen hierzu auch Strafen wegen unsportlichen Verhaltens gegen Vereine wie vorübergehende Platzsperren. Im weiteren Sinn lassen sich alle nicht strafrechtlich vorhandenen Strafen als Ordnungsstrafen bezeichnen, so dass hierunter auch Disziplinarstrafen und Bußgelder wegen einer Ordnungswidrigkeit fallen.

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