Ordnungsgeld

Ordnungsgeld ist ein Zwangsmittel, welches ein Gericht gegen Prozessbeteiligte oder auch gegen im Gerichtssaal anwesende Zuschauer verhängen kann, wenn diese sich ungebührlich verhalten. Mit Ausnahme von Extremfällen verhängen Richter ein Ordnungsgeld gegen Anwesende erst nach einer mindestens einmaligen Ermahnung. Des Weiteren werden Zeugen mit einem Ordnungsgeld belastet, wenn sie ohne triftige Entschuldigung nicht zum Termin erscheinen. Wenn das verhängte Ordnungsgeld nicht eingetrieben werden kann, verwirkt der damit belastete Prozessbeteiligte oder Zuschauer eine Ordnungsstrafe. Eine andere Bedeutung hat das Ordnungsgeld im Rahmen der Zivilprozessordnung. In diesem Zusammenhang wird es verhängt, wenn eine gerichtliche Anordnung zur Unterlassung einer Tat nicht eingehalten wird.

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