Pachtvertrag

Der Pachtvertrag ist ein Vertrag über die Pacht. Er unterscheidet sich nach deutschem Recht vom Mietvertrag durch das Recht zur Fruchtziehung. In mehreren anderen Ländern beziehen sich Pachtverträge auf landwirtschaftliche Flächen, während bei allen anderen Objekten von Mietverträgen gesprochen wird. Ein in Deutschland typischer Fall für den Pachtvertrag außerhalb der Landwirtschaft ist die Verpachtung von Gaststätten. In diesem Fall hängt die Höhe der Pacht zwar vom Umsatz ab, ermäßigt sich aber bei starker Nachfrage nach Bier. Grund ist, dass als Verpächter eine Brauerei auftritt, die ihren Gewinn außer durch die Pachteinnahmen durch den Bierabsatz erzielt. Bei Ladengeschäften in Einkaufszentren und Bahnhöfen wird bei der Raumüberlassung mit einer vom Umsatz abhängigen Kostenkomponente häufig ebenfalls von einem Pachtvertrag statt von einem Mietvertrag gesprochen.

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