Pachtsteuer

Die Pachtsteuer wird auf bestimmte Pachtverträge wie Jagdpachten erhoben. Für die Erhebung und damit auch für die Festlegung der Höhe einer Steuer auf Jagdpachten zuständig sind die kreisfreien Städte und die Landkreise. Historisch wurde auch die heutige Grundsteuer in einigen Regionen als Pachtsteuer bezeichnet. Maßgeblich für die Höhe der heutigen Grundsteuer ist wie auch früher für die Berechnung der Pachtsteuer auf Grundstücke die Grundstücksgröße. Verpächter sprechen auch von einer Pachtsteuer, wenn sie die Steuerpflicht der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung meinen. In diesem Fall ist die Pachtsteuer keine eigenständige Steuer, sondern eine Form der Erhebung der Einkommensteuer.

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