Pachtzahlung

Die Pachtzahlung stellt die finanzielle Gegenleistung für die Überlassung einer Sache mit dem Recht zur Fruchtziehung dar. Die Höhe der Pacht ist anders als eine Miete nicht zwingend festgelegt, sondern kann vom Ertrag abhängig sein. Das ist traditionell bei der Verpachtung von Landflächen der Fall gewesen, wenn der Pächter einen bestimmten Anteil der Feldfrüchte an den Grundbesitzer ablieferte. In Einkaufszentren wird häufig vereinbart, dass sich die Höhe der Pacht teilweise nach dem Umsatz richtet. Eine besondere Form der Ermittlung der Pachthöhe ist in der Gastwirtschaft verbreitet, wenn es sich beim Verpächter um eine Brauerei handelt. Hierbei sinkt der Betrag der Pachtzahlung bei steigendem Bierabsatz. Grundlage dieser besonderen Variante der Festlegung der Höhe einer Pachtzahlung ist, dass die Brauerei ihre Einnahmen aus dem Bierverkauf und aus den Überweisungen des Pächters bezieht.

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