Pachtzins

Der Pachtzins kommt als Äquivalent zum Mietzins bei der Verpachtung zur Anwendung. Dem deutschen Recht zufolge ist die Verpachtung eine Überlassung mit dem Recht zur Fruchtziehung. Der Pachtzins wird nicht immer als fester Betrag festgelegt, sondern hängt häufig vom Ertrag oder Umsatz ab. Ursprünglich richtete sich der Pachtzins landwirtschaftlicher Güter nach dem Fruchtertrag, indem er als Prozentsatz von diesem definiert wurde. Bei Pachtverträgen in Einkaufszentren kommt häufig eine Kombination aus einem festen Pachtzins und einer an den Verpächter zu zahlenden Umsatzbeteiligung zur Anwendung. Die Höhe des Pachtzinses bei von der Brauerei verpachteten Gaststätten richtet sich ebenfalls nach dem Umsatz, sie sinkt jedoch bei steigendem Bierabsatz. Ursache für diese Art der Berechnung des Pachtzinses ist, dass die Brauerei ihre Einnahmen sowohl aus dem Bierverkauf als auch aus der Zahlung des Pächters bezieht.

^