Personengesellschaft

Durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zum Erreichen eines gemeinsamen Zwecks entsteht eine Personengesellschaft. Sie stellen hier entweder ihr Wissen oder Kapital zur Verfügung. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich bei diesen Personen um natürliche oder juristische Personen handelt. Eine offene Handelsgesellschaft zählt beispielsweise zu den Personengesellschaften. Grundsätzlich gilt bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter mit dem Privatvermögen haften. Sie sind auch direkt an der Arbeit in dieser Gesellschaft beteiligt, die Geschäftsführung kann nicht auf weitere Personen übertragen werden. Die einfachste Personengesellschaftsform stellt die GbR dar. Sie wird auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch.

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