Pflegegeldanspruch

Der Pflegegeldanspruch im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, wenn der Pflegebedürftige nicht die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt, sondern sich durch eine Vertrauensperson in der eigenen Wohnung pflegen lässt. Bei einer privaten Pflegegeldversicherung entsteht der Pflegegeldanspruch, sobald der versicherte Pflegefall eingetreten ist und festgestellt wurde. Mit dem gesetzlichen Pflegegeldanspruch fördert die Sozialversicherung die Pflege durch Angehörige und Freunde. Zugleich spart sie Aufwendungen ein, da das ausgezahlte Pflegegeld geringer als die Kosten für eine professionelle Pflege ausfällt. Ursprünglich bezog sich der Begriff Pflegegeldanspruch auf die Leistungen des Jugendamtes an Pflegeeltern. Für diesen Zusammenhang wird er weiterhin benutzt, ist aber im öffentlichen Bewusstsein weniger als in Verbindung mit der Pflegeversicherung verankert.

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