Der Pflegegeldantrag ist der bei der Pflegekasse zu stellende Antrag für den Erhalt von Leistungen. Er ist vom Pflegebedürftigen auszufüllen. Die ersatzweise Antragsausfüllung durch eine Vertrauensperson ist nur zulässig, wenn der zu Pflegende hierzu nicht in der Lage ist. Im Rahmen des Pflegegeldantrages gibt der Antragsteller an, ob er Sachleistungen durch einen professionellen Pflegedienst beziehen will oder die Auszahlung des Pflegegeldes an eine Privatperson bevorzugt. Eine Kombination aus professioneller und privater Pflege ist ebenfalls möglich. Die Laienpflege übernimmt der vom Pflegebedürftigen ausgewählte Angehörige oder Freund, dem als Gegenleistung das von der Pflegekasse auszuzahlende Pflegegeld zusteht.