Pflegegeldberechnung

Die Pflegegeldberechnung erfolgt in der gesetzlichen Pflegeversicherung bei der Auszahlung des Pflegegeldes und der Vornahme der Pflegeleistungen durch einen Angehörigen oder Freund vorwiegend anhand der festgestellten Pflegestufe. Bei einem Sachleistungsbezug und der damit verbundenen Pflege durch einen professionellen Pflegedienst wird die Pflegegeldberechnung ebenfalls überwiegend gemäß der festgestellten Pflegestufe vorgenommen, zusätzlich wirken sich die konkreten Pflegeleistungen auf die Höhe der Zahlungen aus. Die private Pflegeversicherung führt die Pflegegeldberechnung gemäß der vertraglichen Vereinbarung durch, wobei üblicherweise ein Pflegetagesgeld vereinbart ist. In einer weiteren Bedeutung meint die Pflegegeldberechnung die Ermittlung der ebenfalls als Pflegegeld bezeichneten Aufwandsentschädigung für Pflegeeltern, für welche das Jugendamt zuständig ist.

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