Der Pflegegeldbescheid informiert über die Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse. Er wird auch als Pflegebescheid und als Einstufungsbescheid bezeichnet. Der Pflegegeldbescheid informiert über die Höhe des Pflegegeldes, wenn sich der Pflegebedürftige für die Laienpflege durch einen Angehörigen oder Freund entschieden hat. Andernfalls gibt er die Einstufung in eine Pflegestufe und die damit verbundenen Leistungen des Pflegedienstes an. Außer bei der gesetzlichen Pflegeversicherung kommt ein Pflegegeldbescheid bei der Aufnahme von Pflegekindern zur Anwendung, in diesem Fall gelten die genannten alternativen Bezeichnungen naturgemäß nicht. Den Pflegegeldbescheid für Pflegeeltern erlässt das Jugendamt.