Pflegegeld

Als Pflegegeld werden sowohl Geldleistungen der Pflegeversicherung als auch Zahlungen der Jugendämter für die Aufnahme und Betreuung eines Pflegekindes bezeichnet. Umgangssprachlich meint das Pflegegeld auch den Tagessatz eines Krankenhauses oder Pflegeheimes, in der Fachsprache war diese Anwendung des Begriffes aber nur während des neunzehnten Jahrhunderts korrekt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich in der deutschen Pflegeversicherung nach der dem Pflegebedürftigen attestierten Pflegestufe. Das Pflegegeld wird seitens der Pflegeversicherung ausgezahlt, wenn statt der möglichen Sachleistung die Pflege durch eine vom Mitglied ausgewählte Pflegeperson erfolgt. Steuerrechtlich gilt das von dieser bezogene Pflegegeld nicht als Einkommen, sondern wird als Aufwandsentschädigung verstanden. Es ist grundsätzlich möglich, einen Teil des Leistungsanspruches durch eine professionelle Pflegehilfe als Sachleistung und einen Teil als Pflegegeld zu erhalten.

^