Pfandzeichen

Als Pfandzeichen wird heute überwiegend das auf Einwegflaschen und Getränkedosen aufgedruckte DPG-Logo verstanden, welches die Rücknahme der entsprechenden Getränkeverpackung sicherstellt. Bis Ende 2005 nahmen Discounter und viele Verbrauchermärkte nur die bei ihnen gekauften Einweggebinde zurück, während sich Tankstellen und Kioske einem weiteren System angeschlossen hatten. Als Pfandzeichen diente den Discountern und Verbrauchermärkten in der Regel der stilisierte Aufdruck des Firmennamens, während auf in Tankstellen und Kiosken gekauften Getränkeverpackungen ein P als Pfandzeichen angebracht war. Auf Mehrwegflaschen ist häufig ebenfalls ein Pfandzeichen aufgedruckt, dieses weist vor allem auf die Umweltfreundlichkeit dieser Getränkeverpackung hin, während die Pfandberechnung durch den Rücknahmeautomaten anhand der Flaschenform erfolgt. In einer weiteren Wortbedeutung wird das vom Gerichtsvollzieher angebrachte Pfandsiegel gelegentlich ebenfalls als Pfandzeichen bezeichnet.

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