Pfandwerte

Als Pfandwerte werden häufig die unterschiedlichen Pfandsätze für einzelne Flaschen bezeichnet. Gesetzlich festgelegt ist der Pfandwert von fünfundzwanzig Cent für eine pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackung, während die Pfandwerte für Mehrweggebinde vom Handel festgelegt werden. Einheitliche Pfandwerte für einzelne Verpackungsarten sind erforderlich, da die meisten Rücknahmeautomaten zunächst nach dem Logo für Einweg-Pfand suchen und bei dessen Fehlen die Pfandgutschrift anhand des üblichen Pfandwertes der eingegebenen Verpackungsform ermitteln, Abweichungen in der Bepfandung durch einen Hersteller wären nur nach einer kostspieligen Umrüstung des Erkennungs-Verfahrens auf den EAN-Code oder bei manueller Flaschenannahme darstellbar. Neben Flaschen können auch andere Produkte wie Weihnachtsmarkttassen mit einem Pfandwert belegt werden.

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