Progressionsberechnung

Im Steuerrecht bedeutet die Progressionsberechnung, dass bei einigen Steuertatbeständen wie der Versteuerung von Abfindungen anstelle der gesamten Summe nur ein Teil für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens und damit des progressiv ansteigenden Steuersatzes berücksichtigt wird. Die Progressionsberechnung trägt somit zu einer Entlastung der Steuerzahler bei, indem diese Einmalzahlungen nur teilweise versteuern müssen. Im Versicherungswesen bedeutet die Progressionsberechnung die Ermittlung der neuen Beiträge und Leistungen, wenn der Versicherungsnehmer deren regelmäßige Steigerung wünscht. Des Weiteren kommt eine Progessionsberechnung bei strategischen Wetten zur Anwendung. Sie gibt anhand der zu erwartenden Quoten an, nach wie vielen verlorenen Spielen eine Erhöhung des Wetteinsatzes in welchem Umfang erforderlich wird.

^