Progressionsausgleich

Ein Progressionsausgleich kommt bei unterschiedlichen steuerlichen Tatbeständen und bei der Auszahlung einzelner staatlicher Leistungen zur Anwendung. Im Steuerrecht sind Arbeitnehmer am häufigsten von einem Progressionsausgleich betroffen, wenn sie und der Ehegatte teilweise Arbeitseinkünfte im Ausland erzielen und nicht die getrennte Veranlagung gewählt haben. Umgangssprachlich wird der Begriff Progressionsausgleich auch für den durch den Progressionsvorbehalt des Einkommensteuerrechts auftretenden Effekt einer möglichen Steuernachzahlung verwendet. In einer zusätzlichen Bedeutung meint der Progressionsausgleich die Forderung nach einer ausreichend hohen Lohnerhöhung, die nicht infolge der Progression zu einem großen Teil durch höhere Steuerzahlungen neutralisiert wird.

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