Prolongation

Eine Prolongation ist die zeitliche Verlängerung eines Finanzvertrages. Unverzichtbare Kennzeichen einer Prolongation sind deren Vereinbarung während der Vertragslaufzeit sowie die grundsätzliche Beibehaltung der Vertragsbestandteile; eine Ausnahme bildet die Zinsvereinbarung, welche im Rahmen einer Prolongation verändert werden kann. Keine Prolongation liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages nach dessen Ablauf vereinbart wird; in diesem Fall erfolgt ein neuer Vertragsabschluss. Eine Prolongation setzt die Bereitschaft beider Vertragspartner zu ihrer Vereinbarung voraus, sofern der ursprüngliche Vertrag nicht ein einseitiges Prolongationsrecht als Option vorsieht. Mittels der Prolongation kann ein Kreditschuldner negative Folgen einer verspäteten Kredittilgung vermeiden, sofern der Kreditgeber die Kreditverlängerung akzeptiert.

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