Prospekthaftung

Die Prospekthaftung ist ein Begriff aus dem Wertpapierrecht und bezieht sich darauf, dass der Emittent eines Wertpapieres für die Korrektheit der Angaben im Verkaufsprospekt haftet. Neben dem Emittenten trifft die Prospekthaftung auch das bei der Neuemission von Wertpapieren tätig werdende Konsortium. Grundlage für die Prospekthaftung ist, dass die Erwerber von Wertpapieren bei Neuemissionen ihre Entscheidung anhand der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben treffen. Daher erwerben sie das Recht auf eine Entschädigung, wenn der Verkaufsprospekt oder Anlageprospekt fehlerhafte oder grob irreführende Angaben erhält. Die umfangreiche Prospekthaftung gilt jedoch nur für Anleger, welche sich innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen öffentlichen Ankündigung der Emission neue Wertpapiere oder Anteile an geschlossenen Fonds erwerben.

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