Prospektpflicht

Die Prospektpflicht bezeichnet die Verpflichtung, einen Wertpapierprospekt zu erstellen. Sie gilt, wenn neue Aktien am geregelten Markt zur Zeichnung angeboten werden sowie bei einem öffentlichen Angebot im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Die Prospektpflicht ist die Grundlage für die Pospekthaftung. Die Regelungen für die Prospektpflicht finden sich in der Prospektpflicht-Richtlinie (ProspektRL). Bei Aktienemissionen erfordert die Prospektpflicht neben Angaben zum Emittenten und zum Wertpapier Informationen über erkennbare Risiken. Vor der Veröffentlichung müssen Wertpapierprospekte der Aufsichtsbehörde BAFin zur Prüfung vorgelegt werden; diese kann Ergänzungen zu den vom Emittenten erteilten Informationen verlangen. In der Schweiz unterscheiden sich die Anforderungen an die Prospektpflicht zwischen an der Börse notierten und nicht dort notierten Wertpapieren deutlich.

^