Die Prospektprüfung bezeichnet die erforderliche Überprüfung von Wertpapierprospekten vor ihrer Veröffentlichung durch die Finanzaufsicht BAFin. Diese hat gemäß deutschen und österreichischen Rechts zehn bis zwanzig Tage Zeit für die vorzunehmende Prospektprüfung. Der Inhalt der Prospektprüfung seitens der Finanzaufsicht erstreckt sich vornehmlich auf die Vollständigkeit und auf die Verständlichkeit des vorgelegten Wertpapierprospektes. Des Weiteren überprüft die Finanzaufsicht, ob der vorgelegte Prozess innere Widersprüche enthält. Die Prospektprüfung vermindert nicht die Prospekthaftung des Emittenten, zumal die Prüfer unzutreffende Angaben im vorgelegten Prospekt nicht zwingend entdecken können, sofern diese nicht zu Widersprüchen innerhalb des Prospektes führen.