Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch bezeichnet das Recht, eine vereinbarte Provision zu erhalten. Ein Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich nur, wenn das provisionspflichtige Geschäft tatsächlich abgeschlossen wird. In einigen Bereichen wie bei der Maklerprovision für Immobilienmakler ist die Höhe des Provisionsanspruches rechtlich festgelegt. In Arbeitsverträgen kann zusätzlich zum Festgehalt ein Provisionsanspruch vereinbart werden, dieses Verfahren ist vor allem bei Außendienstmitarbeitern und Autoverkäufern üblich. Bei der Vereinbarung von Provisionsansprüchen in Arbeitsverträgen sollten die Auswirkungen von Rabatten, Rechnungskürzungen wegen Mängeln und sonstigen Zahlungsausfällen eindeutig geregelt werden, da ansonsten Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Im Gegensatz zu angestellten Außendienstmitarbeitern erwerben Handelsvertreter nur Provisionsansprüche bei Verkaufsabschlüssen.

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