Provisionshöhe

Die Provisionshöhe gibt an, welche Provision beim Abschluss eines Vertrages zu bezahlen ist. Bei Handelsvertretern ist die Provisionshöhe grundsätzlich frei verhandelbar. Wenn Angestellte neben einem Festgehalt eine Provision erhalten, muss die Provisionshöhe zusammen mit dem Festgehalt angemessen sein. Die Provisionshöhe ist in einigen Bereichen wie der privaten Krankenversicherung und der Vermittlung von Immobilien gesetzlich beschränkt. Die gesetzliche oder vertragliche Begrenzung der Provisionshöhe wird auch als Provisionsdeckelung bezeichnet. Weniger eindeutig und nicht immer verbraucherfreundlich geregelt sind die Bestimmungen hinsichtlich der Offenlegung der Provisionshöhe bei Bank- und Versicherungsberatungen. Bei der Festlegung der Provisionshöhe in Betrieben und mit Handelsvertretern ist zu berücksichtigen, ob nur einmalige Abschlussprovisionen oder auch Folgeprovisionen bei weiteren Aufträgen der angeworbenen Kunden gezahlt werden.

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