Die Provisionshaftung im engeren Sinn bezeichnet die Vereinbarung, wonach ein Versicherungsmakler die Provision (teilweise) zurückerstatten muss, wenn der Vertrag vorzeitig storniert wird. Eine vergleichbare Vereinbarung ist auch bei der Vertragsgestaltung mit freien Handelsvertretern üblich. In der Versicherungsbranche wird die Provisionshaftung auch als Stornohaftungsfrist bezeichnet und beträgt seit April 2012 grundsätzlich fünf Jahre. Versicherungsmakler bilden entsprechend ihrer Erfahrungswerte Rückstellungen für künftige Forderungen aus der Provisionshaftung. In einem weiteren Sinn bezeichnet die Provisionshaftung die aus der Annahme einer Provision entstehenden rechtlichen Pflichten. So müssen Immobilienmakler eine erhaltene Provision zurückzahlen, wenn der Vermieter oder Verkäufer den Vertrag storniert.