Provisionsverbot

Ein Provisionsverbot untersagt innerhalb seines Geltungsbereiches die Berechnung und die Bezahlung von Provisionen. In vielen Staaten gilt ein Provisionsverbot für freie Finanzberater, welches deren Unabhängigkeit sicherstellen soll. In diesem Fall erhalten die Berater lediglich eine Festvergütung vom beratenen Anleger und keine zusätzlichen Leistungen von den Anbietern der vermittelten Finanzdienstleistungen. In Deutschland ist entgegen einer unverbindlichen Empfehlung der EU-Kommission kein Provisionsverbot erlassen worden, stattdessen baut der Gesetzgeber auf verschärfte Regeln hinsichtlich der Transparenz von Provisionszahlungen. Bei der Immobilienvermittlung gelten Provisionsverbote für die Vermittlung von Sozialwohnungen und Wohnungen aus dem Eigenbestand des Maklers oder im Besitz von mit diesem wirtschaftlich verbundenen Personen.

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