Prozesskosten

Der Begriff Prozesskosten hat zwei Bedeutungen. Einerseits umfasst er die Kosten, welche beim Führen gerichtlicher Prozesse anfallen. In diesem Fall setzen sich die Prozesskosten aus den Gerichtskosten und weiteren Ausgaben wie den Rechtsanwaltshonoraren zusammen. In den meisten Fällen trägt die unterlegene Partei die Prozesskosten beider Seiten. Abweichend gilt bei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht, dass jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre eigenen Prozesskosten trägt. In der Kostenrechnung bezieht sich die Prozesskostenrechnung darauf, dass die Gemeinkosten nicht auf einzelne Aktivitäten, sondern auf vollständige Prozessabläufe verteilt werden. Die Prozesskostenrechnung wird in amerikanischen Unternehmen häufiger als in europäischen Betrieben verwendet.

^